Freitag, 15. Mai 2009

Unfall bei Windschattenfahrt - Rechtslage

Immer wieder ist in verschiedenen Foren von unsicheren Rechtsauskünften zur Schuldfrage bei Unfällen durch Windschattenfahrten zu lesen. Da die RTF Saison voll angefangen hat und ich gerade beruflich damit zu tun habe, hier ein interessanter Text aus der aktuellen Literatur zu diesem Thema:

"Radfahren im Windschatten
Das Fahren im Windschatten des Vordermannes kann bis zu 25 Prozent an Kraft einsparen. Allerdings entbehrt es nicht gewisser Risiken für den Hintermann, da er sehr knapp an dem Hinterrad des Vordermannes hängen muss, um in die gewünschte Sogwirkung zu kommen. Es ist damit zu rechnen, dass jede Bewegung, jedes Ausscheren des Vorausfahrenden somit unweigerlich zu Unfällen führen kann, die hohe Kosten für Mensch und Material mit sich bringen können. In einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf befanden die Richter, dass der Vordermann sich nicht regelwidrig verhalte, wenn er ohne Handzeichen oder Schulterblick ausschert. Der Hintermann muss stets mit einer Richtungsänderung rechnen und kann daher bei möglichen Unfällen den Vordermann nicht wegen einer Pflichtverletzung haftbar machen.(OLG Düsseldorf, AZ: 1 U 213/94)."

1 Kommentar:

  1. Ist doch jedem klar,wenn man ohne Sicherheitsabstand fährt.Deshalb Gruppe fahren üben.In eingespielten Trainingsgruppen klappt das ja auch (fast) immer. ERHARD

    AntwortenLöschen